Aulitzky ESD + Vorkat Mod

Wäre cool, wenn ihr hier kurz berichtet, wie ihr uns gefunden habt. >>>Zum Thema<<<
  • Die Stadt Hanau fällt zusammen mit Schlüchtern und Linsengericht unter den Main-Kinzig-Kreis und somit ist Fulda zuständig.

    Bist nicht der erste, der mit dieser "Gängelungsbehörde" auf Kriegsfuß steht:cursing:


    Am 29.04.2009 wurde durch die Einführung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) sowie der Neufassung des § 21 StVZO das Verfahren zur Erteilung einer Einzelgenehmigung bzw. Einzelbetriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge geändert.

    In Hessen wird diese Aufgabe von 2 Bündelungsbehörden in den Landkreisen Fulda und Marburg-Biedenkopf wahrgenommen.

    Der Landkreis Marburg-Biedenkopf ist als Genehmigungsbehörde für folgende Städte/Landkreise zuständig:

    • Stadt Darmstadt
    • Landkreis Darmstadt-Dieburg
    • Stadt Offenbach
    • Landkreis Offenbach
    • Stadt Wiesbaden
    • Landkreis Gießen
    • Odenwaldkreis
    • Landkreis Bergstraße
    • Landkreis Groß-Gerau
    • Main-Taunus-Kreis
    • Rheingau-Taunus-Kreis
    • Landkreis Limburg-Weilburg
    • Landkreis Marburg-Biedenkopf

    Der Landkreis Fulda ist als Genehmigungsbehörde für folgende Städte/Landkreise zuständig:

    • Stadt Kassel
    • Landkreis Kassel
    • Landkreis Waldeck-Frankenberg
    • Landkreis Schwalm-Eder
    • Landkreis Hersfeld-Rotenburg
    • Landkreis Werra-Meißner
    • Landkreis Fulda
    • Landkreis Vogelsberg
    • Main-Kinzig-Kreis
    • Wetteraukreis

    Eine Ausnahme bilden die Stadt Frankfurt a. M., der Lahn-Dill-Kreis sowie der Hochtaunuskreis, die für ihre ansässigen Bürger diesen Service selbst übernehmen, sofern die Fahrzeuge dort zugelassen werden.


    Ich wohne im Hochtaunuskreis, wir haben so einen Mist zum Glück nicht:thumbup:

  • Diese Schikanen werden die nächsten Jahre wahrscheinlich leider noch zunehmen. Dem Auto (insbesondere Verbrenner) und der Mobility wurde der Krieg erklärt.

  • Genau so schauts aus:cursing:


    Die Schwierigkeit geht bei Eintragungen los:

    finde nen "kompetenten" Prüfer der Bock hat so nen Kram (z.B. ne AP Racing Bremsanlage, div Carbon Teile, geänderte Rad/Reifen-Kombination) einzutragen;)

    Wenn man dann noch ausm "falschen" Landkreis in Hessen kommt - Game Over:thumbdown: Bekommste net eingetragen, weil angezweifeltX(

  • Dem Auto (insbesondere Verbrenner) und der Mobility wurde der Krieg erklärt.

    Leider scheint das so.


    Ich verstehe grundsätzlich nicht, wieso die Polizei Eintragungen eines Prüfers anzweifeln und darauf aufbauend Fahrzeuge vor Ort stillegen kann. Ein Prüfer von GTÜ, TÜV, Dekra oder KÜS muss mindestens Dipl.-Ing.-FH sein und meiner Meinung nach versteht so jemand mehr von Fahrzeugen und Paragraphen als ein Polizist. Teilweise gehört das Eintragen ja zum Job des TÜVvers und nicht ohne Grund sind jegliche Sonderabnahmen über die letzten Jahre/Jahrzehnte viel viel schwieriger bis unmöglich geworden. Da wird nirgends mehr etwas halbes gemacht, oder mit Gutem Willen entschieden - dennoch kann der Polizist scheinbar alles entkräften.

    Das mag nicht zu meinem Rechtsverständnis passen, besonders nicht wenn man sich benommen hat und es nur um die Willkür des Polizisten geht.



    Wie bekommt man eigentlich ein CD-Schild am Auto - und sind die immernoch so unantastbar? :-D


    Viele Grüße

    Christoph

  • Ich habe gehört, dass man in meinem Fall folgendes tun kann:
    - Halterwechsel auf jemanden, der nicht in Hessen wohnt
    - Dort das Fahrzeug mit dem §21 Gutachten zulassen. Dann ist wieder alles im Grünen Bereich mit dem Fahrzeug
    - Das Auto wieder auf mich ummelden und damit einen Bogen um die Gängelungsbehörde machen

    Über jeden Tipp bin ich dankbar. Ich bin mir nur unsicher, ob jemand ein Fahrzeug, dessen BE erloschen ist, mit
    dem §21 Gutachten, dass 3 Wochen alt ist, in der Zulassungsstelle wieder angemeldet bekommt.

  • Ich habe das mit einem Komplett-Umbau genau so gemacht. Im benachbarten Bundesland angemeldet, alles eintragen lassen und dann wieder zurück nach Hessen und dort angemeldet. Der Zulassungsstelle ist das egal. Es bleibt die Frage, ob du ein Fahrzeug im Nachbarbundesland zugelassen bekommst, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist?

  • Danke für die Erfahrungswerte. Hat vielleicht jemand im Forum Kenntnis darüber, ob ein Anderer im benachbarten Bundesland das Fahrzeug auf sich anmelden kann mit dem Gutachten, welches mir vorliegt.
    Ich schicke mal ein paar Dinge rein und freue mich über jeden Tipp.
    In anderen Foren ist sogar von Folgendem die Rede:


    Nach Par 19(2) StVZO erlischt die BE ja u.a., wenn durch willentliches Handeln

    - sich Abgas- oder Geräuschwerte verschlechtern oder

    - eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.


    Das erste hat sich als unzutreffend erwiesen, da der Auspuff nicht angebohrt wurde etc., sondern durch Verschleiß/Alterung lauter geworden war.


    Und beim Thema "Gefährdung zu erwarten" bei den Distanzscheiben hat das Bundesverkehrsministerium in einer Verkehrsblatt-Verlautbarung eindeutig klargestellt, daß die Gefährdung ganz klar und konkret bevorstehen muß, im vorliegenden Fall z.B. durch Schleifspuren an den Reifen erkennbar oder durch Reifen mit viel zu niegrigem Speed-/Load-Index usw.


    Eine rein abstrakte Möglichkeit der Gefährdung reicht NICHT aus zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, sondern stellt schlicht eine Unvorschriftsmäßigkeit dar, die natürlich zu beheben ist, und auch ein Bußgeld nach sich zieht, aber eben nicht zum Erlöschen der BE führt.


    Auf dieser Argumentationsbasis hat bei einer Rückrüstung in den Serienzustand gar niemand eine Abnahme nach Par 21 zu fordern, sondern maximal einen Zweizeiler nach Par 5 FZV. Und somit auch keine Fahrgeräuschmessung.

  • Wenn man den ganzen Schikanen und ungerechtfertigten Stilllegungen oder kaum eintragungsfähigen Modifikationen aus dem Weg gehen möchte, dann gibt es noch eine weitere (theoretische) Lösung/Möglichkeit:

    Kauf eines Sondermodells wie zB. M2 CS, M3 GTS, M4 GTS, ….


    Ich weiß, dass so ein Sondermodell ein Auto ist das nicht nach den eigenen Wünsche individualisiert ist. Natürlich sind Sondermodelle auch erheblich teuerer. Aber wenn man die ganzen Kosten für Mod Teile und Eintragungen sowie mögliche Strafen sieht, dann sind die Kosten gar nicht mal so viel höher. Dazu kommt, dass ein Sondermodell (im Originalzustand) meist wertstabiler ist wie eigene Umbauten.


    Ich weiß auch, dass für viele hier so ein Sondermodell keine Option ist. Aber für den oder anderen könnte es doch passen: Ein Auto das es nur selten gibt, alles eingetragen, bessere Performance wie das normale Modell und wertstabiler.