Die Stadt Hanau fällt zusammen mit Schlüchtern und Linsengericht unter den Main-Kinzig-Kreis und somit ist Fulda zuständig.
Bist nicht der erste, der mit dieser "Gängelungsbehörde" auf Kriegsfuß steht
Am 29.04.2009 wurde durch die Einführung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) sowie der Neufassung des § 21 StVZO das Verfahren zur Erteilung einer Einzelgenehmigung bzw. Einzelbetriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge geändert.
In Hessen wird diese Aufgabe von 2 Bündelungsbehörden in den Landkreisen Fulda und Marburg-Biedenkopf wahrgenommen.
Der Landkreis Marburg-Biedenkopf ist als Genehmigungsbehörde für folgende Städte/Landkreise zuständig:
- Stadt Darmstadt
- Landkreis Darmstadt-Dieburg
- Stadt Offenbach
- Landkreis Offenbach
- Stadt Wiesbaden
- Landkreis Gießen
- Odenwaldkreis
- Landkreis Bergstraße
- Landkreis Groß-Gerau
- Main-Taunus-Kreis
- Rheingau-Taunus-Kreis
- Landkreis Limburg-Weilburg
- Landkreis Marburg-Biedenkopf
Der Landkreis Fulda ist als Genehmigungsbehörde für folgende Städte/Landkreise zuständig:
- Stadt Kassel
- Landkreis Kassel
- Landkreis Waldeck-Frankenberg
- Landkreis Schwalm-Eder
- Landkreis Hersfeld-Rotenburg
- Landkreis Werra-Meißner
- Landkreis Fulda
- Landkreis Vogelsberg
- Main-Kinzig-Kreis
- Wetteraukreis
Eine Ausnahme bilden die Stadt Frankfurt a. M., der Lahn-Dill-Kreis sowie der Hochtaunuskreis, die für ihre ansässigen Bürger diesen Service selbst übernehmen, sofern die Fahrzeuge dort zugelassen werden.
Ich wohne im Hochtaunuskreis, wir haben so einen Mist zum Glück nicht