Fahrgeräuschmessung nach Paragraph 49 der STVZO / EVENTURI & Sportabgasanlage

Wäre cool, wenn ihr hier kurz berichtet, wie ihr uns gefunden habt. >>>Zum Thema<<<
  • Hallo zusammen,


    ich war gestern beim TÜV wollte meinen Eventuri Airbox in Verbindung mit dem BMC Sportluftfilter und meiner AC Schnitzer AGA Eintragen lassen. Für die Eventuri habe ich das Gutachten vom Hersteller, der BMC ist ein Tauschfilter, somit Eintragungsfrei und die AC Schnitzer AGA hat eine EG-Betriebserlaubnis. Kommentar vom TÜV Prüfer in so einem Fall müssen wir eine Fahrgeräuschmessung machen, weil beide Systeme zusammen zu laut sein könnten.

    Hat jemand von euch schon mal mit dem M3 einen Fahrgeräuschmessung nach Paragraph 49 der STVZO machen lassen? In meinem Schein steht Fahrgeräusch 74 DP das ist ja nicht viel:/. Ich habe jetzt irgendwie angst das der Schuss nach hinten los geht, die Messung kostet ja auch 250€.

    Meine AGA ist im Stand schon bei ca. 95DP, jetzt bin ich mir unsicher ob das Überhaupt hinkommt, wenn das Fahrgeräusch nur 74 DP sein darf.

    Danke für eure Unterstützung.

  • Servus,


    Ja, den Spaß hab ich schon durch bei der Eintragung meiner Carbon Airbox in Verbindung mit den Akrapovic Slip-on ESDs.


    Standgeräusch ist Serie bei 94dB und Fahrgeräusch ist bei 74dB.

    Wenn du dir mal den Spaß machst und es nach der entsprechenden Vorschrift prüfst, wirst du feststellen: Das wird richtig eng. Hast du laute Reifen, fällst du fast schon durch. Wenn ein Opel Corsa vorbeifährt ohne Beschleunigung wirst du sehen, selbst der hat schon 72dB...

    Nun wird normalerweise diese Messung auf einem genormten Fahrbahnbelag durchgeführt. Den hat jedoch kaum eine Messstelle.

    Daher wird der Prüfer irgendwo seine Messstrecke haben, wo er der Meinung ist, dass es passt.


    Am Ende wird es am Prüfer hängen, da ich bezweifle, dass alle Messungen in der Messreihe kleiner gleich 74dB liegen werden. Eine gewisse Toleranz kann er dir aufgrund der Messumstände zugestehen.


    Nachdem du Zugriff auf entsprechende Messtechnik hast, kannst du das ganze ja mal messen und und hier ein wichtiger Hinweis: In einem e92 M3 mit DKG musst du mit GPS 50km/h in die Messstrecke einfahren, so wie es offiziell geprüft wird. Fahre nicht nach der Tachogeschwindigkeit.

    2 Mal editiert, zuletzt von alfalfa ()

  • Servus alfalfa,

    danke für dein Antwort zu dem Thema, muss jetzt mal schauen ob ich das mache, oder ob die Airbox wieder raus fliegt.

  • Hallo zusammen,


    da ich in Bälde auch Besitzer eines e92 M3 bin, würde mich interessieren ob es geklappt hat mit der Geräuschmessung? Mein Plan war eigentlich auch, dass man die originale Ansaugung und den Original-ESD tauscht

    aber wenn es da Probleme gibt, bleib ich auf einem von den Teilen sitzen :)


    Beste Grüße

    Joe

  • Bin auch gerade dran, komplettes Eventuri Setup mit orig. BMW Performance Schalldämpfer beim E92 einzutragen. Bin gespannt....

  • Eventuri Sportluftfilter in Verbindung mit M Performance ESD problemlos eingetragen ohne Messung 💪

  • Hallo,

    ich denke das liegt da ran weil der M-Performance Auspuff als Orginal Bmw Teil gewertet wird und somit nicht als Sportauspuffanlage in diesem Sinne. Man konnte die ja auch neu schon mit Ordern. Leider ist mir die PP Anlage (habe selber noch eine) nicht Dumpf genug.

    Ich bin jetzt auf eine G-Power Eisenmann Auspuff gewechselt und die Airbox habe ich wieder ausgebaut. Daher werde ich jetzt erst mal keine Eintragung der Airbox machen lassen.

  • Hi Roger, hats geklappt? Ich drücke die Daumen!

    Kumpel der TÜV Prüfer, gerade Papa geworden... 🙄:




    Das Gutachten ist noch nicht geschrieben, da ich ja nicht arbeiten bin musst du dir das evtl. in Darmstadt beim TÜV abholen oder du wartest bis ich mal wieder da hin fahre. Wird aber in den nächsten 2 Wochen nicht passieren.

  • Hallo M3Driver1975 ,

    bei deiner Eintragung steht ja gar nichts von deinem Performance Auspuff drin.

    Ich hatte früher mal einen GTi mit Ansaugsystem eingetragen und Sportauspuffanlage mit Eg Genemigung. Da ham mir die Grünen bei der Kontrolle mal richtig feuer gemacht. Da muss stehen Mit Austauschluftfilter Hersteller CFD... in Verbinbdung mit M-Performance Auspuff e1 Nr....

    Da hast Du ne 50/50 Chance bei der Kontrolle das Du fällig bist.

    Deshalb muss ich ja eine Fahrgeräuschmessung machen, damit bei mir beide Sachen in Verbindung mit einander Geprüft wurden und dann steht das so in der Eintragung. Ich kann ja auch meinen Orginallen Topf hin bauen und zum Tüv fahrn und die Eventuri eintragen lassen. Dann Fahr ich wieder heim und mach die andere Anlage drunter und berufe mich auf die EG Genehmigung.

    Das bringt aber nichts weil Sportauspuffanlagen immer nur mit Orginaller Ansaugung etc betrieben werden dürfen. Ich hoffe ich habe Dich jetzt nicht verärgert 8).

  • Hi.


    Nein, hast du nicht.

    Ich habe den Prüfer extrav gefragt... er sagte nein. Muss nicht vermerkt werden weil Original von BMW. ;/

  • Ich weiß nicht wie oft ich es schon in diversen Foren geschrieben habe, aber gerne hier nochmal.

    Man kann sich mit so einer Eintragung den Allerwertesten abwischen, weil sie null Aussagekraft hat im Falle des Falles.

    Bei einer Kontrolle mit Geräuschmessung geht man mit dieser Kombination zu Fuß nach Hause. Eintragung hin oder her.;)

    Aber, Hauptsache eingetragen!:thumbup:

  • Bei einer Kontrolle mit Geräuschmessung geht man mit dieser Kombination zu Fuß nach Hause.

    An der Stelle kann ich dir nicht ganz folgen.

    Bei der klassischen Geräuschmessung im Stand, hat das Eventurikit 0 Einfluss. Da ist der M-Performance ESD in dem Fall ausschlaggebend.

    Diese dient ja nur als Vergleichswert für die dynamische Geräuschprüfung.

    Wenn hier der Wagen im Stand 5dB lauter ist, dann wird dieser dynamisch höchstwahrscheinlich nicht leiser werden als ursprünglich vom Hersteller zugelassen.


    Unabhängig davon....

    Bei einer sauberen Eintragung müsste eine dynamische Fahrgeräuschprüfung entsprechend der zur Fahrzeug-Homologation verwendeten Norm durchgeführt und auf Basis dieser die Ansaugung in Verbindung mit der Abgasanlage (auch wenn EG zugelassen) eingetragen werden.

  • Ich hatte auch bereits geschrieben, daß laut meinem Messgerät in 1m/45° ich im Stand und bei nenndrehzal nur 2 bis 3 db darüber liege.

  • Vielleicht habe ich mich etwas überspitzt ausgedrückt.

    Fakt ist, wenn der Rennleiter Ahnung von der Materie hat, hast du mit der oben erwähnten Kombination ein Problem.


    Versteht mich bitte nicht falsch. Ich gönne jedem ein gut klingendes Auto und bin selber auch kein Kind von Traurigkeit was Lautstärke angeht. Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen, dass man sich nicht in Sicherheit wiegen sollte nur weil man eine "Eintragung" hat.

  • Schon sehr interessant.


    Hab bei mir die Karbonius Airbox eingetragen und einen Remus ESD verbaut.

    Mein Fahrzeug wurde ja letztes Jahr Stillgelegt (die einen oder anderen Wissen davon :D ) auch der Prüfer damals hat das moniert.
    Lustigerweise, nach dem Gefühlt 5 Ing. an meiner Kiste dran waren, incl. dem TÜV Tuning Spezialist (der dem einen oder anderen Bekannt sein sollte) ist die Kombi genau so wieder Eingetragen, also NICHT ivm. mit Bastuck ESD.

    Begründung war einfach, der Luftfilterkasten an sich ist ja der Originale, das System ist auch weiterhin ein geschlossenes.

    Der Deckel des Luftfilterkasten ist zwar nun aus CFK und der Luftfilter einer von ITG, was wohl aber keine Rolle spielt, auch das Material des Luftsammlers (Airbox) spielt in dem Fall keine Rolle ob CFK oder Kunststoff.


    Also folglich - Ansaugsystem weiterhin geschlossen, somit ergibt sich für die Prüfer keine Änderung des Fahrgeräusches.
    Anders natürlich beim S54 (e46M3) wenn man auf eine Airbox geht, da das System nicht mehr geschlossen ist.

  • Die Argumentation des Prüfers ist sehr interessant!

    Das Ergebnis, dass es für den Prüfer zu keiner Änderung des Fahrgeräuschs kommt, ist aus meiner Sicht "spannend". Die physikalischen Zusammenhänge bzgl Lautstärke, Schwingung und Material ist jetzt keine Rocketscience. Ein Fahrversuch zeigt die Unterschiede ja sehr schnell auf und ein Test der dynamischen Fahrprüfung zur Geräuschmessung ebenfalls.

    Wurde sowas durchgeführt?


    Wenn das die offizielle Argumentation darstellt, schaut es für Eventuri sehr gut aus, weil sie alles 1:1 nachgebaut haben. Karbonius mit dem geänderten Luftsammler überrascht mich, da dies kein 1:1 Nachbau ist. Und bei der KK Automobile/Motorsport24 zieht die Argumentation gar nicht mehr.

  • Habe eben nochmal lange mit dem TÜV telefoniert. Seine Aussage ESD und Ansaugung zusamnen NICHT eintragungspflichtig. Kann man, sollte man aber nicht um schlafende Hunde nicht unnötig zu animieren. Wenn zu laut, weil ESD manipuliert... dann Pech. Die Eventuri alleine zählt als "seriennaher original Nachbau" und ist mit der Eintragung safe. Performance ESD Dank eNr. Auch kein Problem. Wenn Stilllegung, obwoh DB-Messung im Toleranzbereich dann Willkür und Unwissenheit der freundlichen Ordnungshüter.

  • "Die Argumentation des Prüfers ist sehr interessant!

    Das Ergebnis, dass es für den Prüfer zu keiner Änderung des Fahrgeräuschs kommt, ist aus meiner Sicht "spannend". Die physikalischen Zusammenhänge bzgl Lautstärke, Schwingung und Material ist jetzt keine Rocketscience.

    Ja allerdings - das dachte ich mir dann zu diesem Zeitpunkt auch.


    Ein Fahrversuch zeigt die Unterschiede ja sehr schnell auf und ein Test der dynamischen Fahrprüfung zur Geräuschmessung ebenfalls.

    Wurde sowas durchgeführt?

    Zum Tag der Abnahme bzw. zur Erstellung des Gutachtens zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis, stand der M3 ca. 4-5h beim TÜV Süd. Dabei sind dann zwei Prüfer auch "längers" mit dem Auto gefahren (ca. 45min)

    Die Aussage nach der Fahrt war, passt, fährt toll, nicht zu laut, alles ok! 


    Wenn das die offizielle Argumentation darstellt, schaut es für Eventuri sehr gut aus, weil sie alles 1:1 nachgebaut haben. Karbonius mit dem geänderten Luftsammler überrascht mich, da dies kein 1:1 Nachbau ist. Und bei der KK Automobile/Motorsport24 zieht die Argumentation gar nicht mehr."

    Letzten Endes ist ja nur der Luftsammler marginal anders, also ich denke mit der Eventuri sollte das doch Überhaupt kein Problem darstellen. Zumal es ja ein TGA für das Eventuri System gibt, im Gegensatz zu Karbonius, da gibt es ja nichts.. 



    Und noch etwas, es sind nicht die Cops die das Fahrzeug stilllegen sondern ein Sachverständiger und wenn man es genau nimmt nicht mal der...
    Die Polizei führt nur die Beschlagnahmung durch und führt das Fahrzeug einem Prüfer vor. Dieser kann dann das Fahrzeug als Verkehrsunsicher deklarieren.

    Die Schilder werden einbehalten und an die zuständige Zulassungsbehörde (LRA) geschickt.
    Dort wird man vorstellig und im Beisein des Besitzers das Fahrzeug "Stillgelegt".


    Dabei muss aber der Polizist, jedoch auf der Zulassungsstelle anrufen und das bei der zuständigen Person begründen. Erst dieser gibt am Telefon das OK!


    War schon ne üble Nummer... :D

    Einmal editiert, zuletzt von Alphaflight ()