Eintragung Eventuri Plenum mit Akra ESD

Wäre cool, wenn ihr hier kurz berichtet, wie ihr uns gefunden habt. >>>Zum Thema<<<
  • Hallo zusammen,


    weiß jemand, ob das Eventuri Plenum (inkl. Teilegutachten) in Verbindung mit einem Akrapovic Slip-on ESD (ECE-Genehmigung) beim E92 M3 eintragbar ist?


    Besten Dank im Voraus.


    LG

  • THEORETISCH ist es möglich, da im Gutachten Sportauspuff nicht ausgeschlossen wird, sinngemäss steht "Eventuri wurde mit der originalen Abgasanlage geprüft".


    PRAKTISCH ist der NPC Standard TÜV Prüfer so verschwitzt und trägt sogar trotz originaler Abgasanlage eine Beschränkung ein. "nur in Verbindung mit originaler Abgasanlage". Die alte Bauernregel "Sportluftfilter mit Sportauspuff geht nicht" ist so fest eingebrannt, dass es schwierig ist einen wirklich technischen Sachverständigen zu finden, der das einträgt. Vorne "lauter" macht nicht zwangsweise "hinten" lauter.


    Ich habe die Beschränkung von einem anderen TÜV Prüfer austragen lassen, als ich eine Fahrwerkseintragung machen lassen habe. Ich fahre dennoch mit der originalen Abgasanlage, da mir kein Sportendschälldämpfer wirklich gefallen hat.


    Irgendwo hier im Forum habe ich mal gelesen, dass es bei Aulitzky kein Problem gibt eine Eventuri mit Akrapovic.

  • THEORETISCH ist es möglich, da im Gutachten Sportauspuff nicht ausgeschlossen wird, sinngemäss steht "Eventuri wurde mit der originalen Abgasanlage geprüft".

    In der Theorie ist es aber nicht mit dem Teilegutachten möglich!


    Laut dem Teilegutachten ist die Ansaugung NUR mit der originalen AGA zulässig. Dann wird eine §19 Änderungsabnahme gemacht. (50€-80€ geschätzt)

    Wenn zusätzlich eine andere AGA verbaut ist, dann wird es eine §21 Einzelabnahme, weil die Ansaugung in Kombination mit der AGA geprüft wird. Kosten ???

    Auf welcher Grundlage der Prüfer die Kombination einträgt, ist ihm überlassen. Manche sind da schmerzfrei und andere wiederum machen das volle Programm mit Geräuschmessung etc.

    Dementsprechend sind die Preise Variabel.

  • also ich kann hier nur meine kürzlich gemachten Erfahrungen bez. Eintragungen an meinem E46 M3 (US-Modell) berichten.

    Gekauft letztes Jahr in Holland in relativem Serienzustand mit Comp-Paket. Dann etwas umgerüstet mit Eventuri und Schnitzer ESD. Dazu ein KW V3. Ziemlich siegessicher bez der Eintragungen bin ich damit zur GTÜ, nur um dann dort zu hören: Eventuri ist nur in Verbindung mit Seriendämpfer eintragungsfähig und hat nur ein Gutachten für EU-FZ, ähnlich das Gutachten zum Schnitzer ESD. Beides sei deshalb schon nicht bei meinem US-Modell einzutragen. Beim Fahrwerk wäre es prinzipiell ähnlich, nur da könnte man wohl irgendwas drehen, damit das funzt.
    Eine Nachfrage beim Lieferanten der Eventuri ergab Wortlaut: "Boa, fahr' zu einem TÜV-Prüfer, der Bock auf seinen Job hat. Wir hören das im Schnitt 3 Mal pro Woche, dass es Probleme dieser Art gibt".
    Den Tipp kann ich hier nur weiter geben mit einer Einschränkung: Auch der gefundene TÜV-Prüfer mit dem erwähnten Bock auf seinen Job fragte vor meinem vereinbarten Termin, ob ich den ein Kombigutachten hätte, dass die Eventuri zusammen mit diesem ESD zulässig sei. Sonst gäbe es nämlich die Einschränkung wie schon hier beschriebven, dass die nur mit dem Seriendämpfer eintragungsfähig ist.
    ABER: Er fragte dann danach, ob der ESD denn ein E-Prüfzeichen hätte. Dann würde seine bisherige Kundschaft das wohl so machen, dass die Eintragung der Eventuri mit montiertem Seriendämpfer erfolgt und anschließend der eintragungsfreie ESD montiert wird. Er bezeichnete das dann als Grauzone. In der Änderungsabnahme steht jetzt nur, dass die Eventuri den Serienlufi ersetzt, von Einschränkungen in irgendeiner Art bez. ESD steht da nix und zu dem ESD bräuchte ich nicht einmal die Papiere mitzuführen, da eben mit E-Kennzeichnung versehen.


  • Habe das mit Eventuri in Verbindung mit Akra Endschalldämpfer mit E Prüfzeichen durch. Eventuri war eingetragen. Bin in Gütersloh an die Soko Poser geraten. Ende vom Lied : Erlischen der Betriebserlaubnis, fahrt zum Tüv Nord als Auflage bekommen zur wiedererlangung, dieser sagte auch Eventuri nur mit Original Endschalldämpfer. Also den ganzen Krempel ausgebaut und nochmal hin. Braucht kein Mensch. Was nützt es mir das mein Dortmunder Eventuri Händler sagt das ich zu einem fähigen Tüv Prüfer fahren soll .........

  • . ESD steht da nix und zu dem ESD bräuchte ich nicht einmal die Papiere mitzuführen, da eben mit E-Kennzeichnung versehen

    Das ist leider falsch und das sollte der Prüfer auch wissen!!! Du brauchst keine Papiere bei einem Bauteil mit EG oder ECE Genehmigung mitführen, wenn diese Bauteile ausschließlich mit Serienkomponenten kombiniert werden. Ansonsten bist du als Halter dazu verpflichtet, die Kombinierbarkeit durch eine gesonderte Abnahme nachzuweisen, sprich eine §21 Abnahme.

  • OK, gut zu wissen. Wollte hier nicht bewusst falsche Fährten legen ....

  • Da ich meine Eintragungen ja erst kürzlich gemacht habe, hier eine Richtigstellung und im Grunde stimme ich Bumblebee zu. Zu den Kommentaren weiter oben:


    • ...sinngemäss steht "Eventuri wurde mit der originalen Abgasanlage geprüft".


    -> Richtig ist: der Umbau ist nur zulässig mit serienmäßiger Getriebe- und Achsübersetzung; von originaler Abgasanlage steht dort nichts (Stand 09.11.23).


    • ....Er bezeichnete das dann als Grauzone. In der Änderungsabnahme steht
      jetzt nur, dass die Eventuri den Serienlufi ersetzt, von Einschränkungen in irgendeiner Art bez. ESD steht da nix und zu dem ESD bräuchte ich nicht einmal die Papiere mitzuführen, da eben mit E-Kennzeichnung versehen.

    -> Richtig ist: Kombinationen mit weiteren Umrüstungen wurden nicht untersucht und erfordern eine gesonderte Begutachtung. (Anmerkung: eine gesonderte Begutachtung ist immer eine §19 (2).) Das steht auch bei APR oder anderen Teilegutachten als Freizeichnungsklausel drin.


    Eine "weitere Umrüstung" ist auch ein nicht serienmäßiger ESD mit E-Prüfzeichen. Dazu gehört auch eine BMW Performance Abgasanlage (da nicht serienmäßig verbaut sondern M-Zubehör). So muss jedwede Änderung an Motor und Abgasanlage immer - in Kombination mit der Eventuri, neu begutachtet (nach 19) werden. Wie hoch der Umfang ist bleibt dann dem Prüfer überlassen.


    Es ist also egal was der Tüv einträgt (bei mit steht auch keine Einschränkung in der Verwendung im Schein), bei einer Kontrolle mit einem Spezi und spätestens beim Gutachter verliert man das Ding.

  • Was mich bei dieser ganzen Diskussion schon immer gestört hat, ist der Umstand, dass niemand mal differenziert.


    Zu Kontrollen: Wo z.B. steht geschrieben, dass die Motorlautstärke reguliert ist? Nirgends. Maßgeblich für eine Kontrolle ist das Standgeräusch. Das wird am Heck des Autos gemessen unter Einhaltung eines bestimmten Abstandes und eines bestimmten Winkels zum Auspuff. Und nicht vorne. Wenn ich nun eine andere Ansaugung verbaut habe, ist das für das Standgeräusch doch beinahe irrelevant. Die Standgeräuschmessung erfolgt bei einer im Fahrzeugschein festgelegten Drehzahl. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn dort alles passt, gibt es auch kein Problem.


    Maßgeblich für die Zulässigkeit von Änderungen am Fahrzeug mit Auswirkungen auf die Geräuschemission ist das Fahrgeräusch. Bzgl. der einschlägigen Messverfahren und geltenden Regularien (EU-Recht) kommt es auf das Datum der Typgenehmigung des Fahrzeugs (nicht das der EZ) an. Der E92 M3 unterliegt aufgrund seiner Typgenehmigung noch dem älteren EU-Recht und hat bzgl. der Fahrgeräuschmessung nur geringe Auflagen zu erfüllen. Hier könnte ich mir schon vorstellen, dass auch die Kombination aus Eventuri und einem anderen ESD möglich ist.


    D.h.: Pauschale Aussagen über die Zulässigkeit von Änderungen und/oder die Richtigkeit von Kontrollmessungen sind immer falsch (und ja, auch das ist eine pauschale Aussage, aber diese ist richtig). Denn es kommt auf das Datum der Typgenehmigung des jeweiligen Fahrzeugs und damit auf das einschlägige Messverfahren an.

  • Fast alles d´accord und beschreibt auch die Maßnahmen die ergriffen werden müssen. Möglicherweise sind auch alle Änderungen untereinander kombinierbar und machbar.


    Allerdings müssen diese Änderungen am Ende des Tages "begutachtet" werden, demnach eine (19 oder 21) und dann bekommst ein Testat das alles in Kombination in Ordnung ist. So steht es nun mal in allen Gutachten geschrieben. Keine offizielle Begutachtung der Kombinationsmöglichkeiten mit Stempel = Stress bei einer Kontrolle. Ist leider so...





  • D.h.: Pauschale Aussagen über die Zulässigkeit von Änderungen und/oder die Richtigkeit von Kontrollmessungen sind immer falsch (und ja, auch das ist eine pauschale Aussage, aber diese ist richtig). Denn es kommt auf das Datum der Typgenehmigung des jeweiligen Fahrzeugs und damit auf das einschlägige Messverfahren an.

    Ich weiß jetzt nicht genau welche PAUSCHALEN AUSSAGEN du genau meinst, aber in Post 6 und 8 sind sehr präzise AUSSAGEN bezüglich der Abnahme von Änderungen. Diese sind auch absolut korrekt!!


    Und bezüglich deiner Ansicht zur Geräuschemission, pauschaler geht es wohl nicht und das sagt auch nichts aus.

  • Ich weiß jetzt nicht genau welche PAUSCHALEN AUSSAGEN du genau meinst, aber in Post 6 und 8 sind sehr präzise AUSSAGEN bezüglich der Abnahme von Änderungen. Diese sind auch absolut korrekt!!


    Und bezüglich deiner Ansicht zur Geräuschemission, pauschaler geht es wohl nicht und das sagt auch nichts aus.

    Du scheinst dich angegriffen zu fühlen. Ich meinte nicht deinen Beitrag und auch keinen der anderen Beiträge hier. Ich bezog mich vielmehr auf die vielfachen, auch hier zitierten Aussagen von Sachverständigen und Ordnungshütern, die gebetsmühlenartig wiederholen, dass eine Kombination aus anderer Ansaugung und Sportabgasanlage nicht eintragungsfähig sei. Das meine ich mit pauschalen Aussagen. Denn das ist leider absolut falsch. Es ist sehr wohl möglich, es kommt eben nur auf den jeweiligen Einzelfall an.


    Und warum sollte meine "Ansicht zur Geräuschemission" nichts aussagen? Das ist die Rechtslage in Deutschland. Ich habe keine Normen zitiert, weil ich sie nicht auswendig im Kopf habe. Aber wenn man hierzu etwas recherchiert, wird man feststellen, dass ich Recht habe. Die Messverfahren und gesetzlichen Grenzwerte für Stand- und Fahrgeräusch sind ganz klar festgelegt und definiert. Und hier ist nie die Rede von irgendwelchen Ansaugungen oder Kombinationsmöglichkeiten. So tief gehen die einschlägigen Regularien gar nicht ins Detail. Es kommt einzig und allein auf das Ergebnis des jeweils im Einzelfall einschlägigen Messverfahrens an.

  • Ach… alles gut! Ich habe mich nicht Angegriffen gefühlt, sondern die Richtigkeit der von mir genannten Posts unterstrichen, weil ich deine Aussage aus deinem Beitrag auf dieses Thema bezogen habe und nicht auf irgendwelche Aussagen von xy.

  • Und warum sollte meine "Ansicht zur Geräuschemission" nichts aussagen? 

    Auf diese Thema bezogen nicht, weil es sich ganz klar in diesem Fall um eine Paragraf 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge handeln würde. Nach der erfolgreichen Abnahme nach Paragraf 19.2 wird diese dementsprechend erteilt, weil die EG Typengenehmigung sich ausschließlich auf das Serienfahrzeug im Serienzustand bezieht.

  • Hierzu sagt tatsächlich jeder etwas anderes :D

    Ich habe während meiner HU mit dem Prüfer genau über dieses Thema gesprochen. Der hat mir hinsichtlich der Kombinierbarkeit von Tuningmaßnahmen am Motor und der Abgasanlage folgendes gesagt. Grundsätzlich ist alles eintragbar, wenn es den entsprechenden Regeln entspricht. Hat der Topf nur ein TGA, muss ganz klar abgenommen werden, das steht dort auch so drin. Bei einer ABE gilt im Prinzip das gleiche, weil in der ABE drin steht, dass die ABE nur gilt wenn der Rest Serie ist. Bei der EG Genehmigung meinte er sei der neue Topf was die geltenden Regularien angeht identisch mit dem Serientopf (sonst würde er keine EG Genehmigung bekommen), sprich er muss die gleichen Messergebnisse liefern. Dadurch sollte er sich bei Änderungen am Motor auch genauso verhalten wie es der Serientopf tut, ergo keine kombinierte Eintragung notwendig. Leider konnte er mir nicht sagen, wo genau das schwarz auf weiß steht. Und wenn man das recherchiert, trifft man auch auf widersprüchliche Aussagen. Ein Gesetzestext konnte ich dazu leider nicht finden.

  • Hier ein Ausschnitt von tune-it-safe.de

    Finde ich ganz gut und simpel erklärt.:)


    Trägt eine Auspuffanlage zur Leistungssteigerung bei, ist immer eine Eintragung in die Fahrzeugdokumente notwendig!


    Teilegutachten des Anbauteiles liegt vor

    > Änderungsabnahme und Berichtigung der Fahrzeugpapiere sind notwendig


    Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) liegt vor

    > Auflagen sind in der ABE geregelt und es muss eventuell keine Abnahme erfolgen, aber das Prüfzeugnis ist in jedem Fall mitzuführen z.B. Stahlflexleitungen


    EG- oder ECE-Genehmigung liegt vor

    > von einer Eintragung oder Mitführpflicht kann abgesehen werden, aber der Nachweis der regelkonformen Fahrzeug-Anbauteil-Kombination muss erbracht werden.

    Auf die Kombinierbarkeit mit anderen Veränderungen ist zu achten. Änderungen eines Bauteils der Abgasanlage sind immer abnahmepflichtig, wenn beeinflussende Komponenten sich nicht mehr im Serienstand befinden. > EG-genehmigter Endschalldämpfer muss abgenommen werden, wenn z. B. bereits ein Sportluftfilter oder ein Chiptuning verbaut und eingetragen ist.

  • Das hab ich auch gefunden, nur leider fehlen auch hier die Verweise auf Gesetzestexte.

  • Da hast du recht.

    Ich habe mir §19 1-3 StVZO durchgelesen und im Prinzip steht es dort auch so geschrieben, nur halt sehr ausschweifend und unübersichtlich.

    Dazu habe ich auch noch eine gute Übersicht gefunden.


    Nichts ist ärgerlicher bei einer Kontrolle durchzufallen und daher würde ich mich echt freuen, wenn wir ein bisschen Licht ins dunkele bringen können!

  • Das ist auslegungssache des Prüfers kurz gesagt Willkür wie so oft beim TÜV.


    Bei mir hieße es die Akra hat eine EG Genehmigung somit wird das Teil so behandelt wie ein Originalteil also Endschalldämpfer von BMW. Das Plenum kann man problemlos eintragen wenn ein Teilegutachten beiliegt. Zudem handelt es sich bei einem Plenum nicht um einen Sportluftfilter, dieser sitzt ja auch vor dem Plenum und ist ein einzelnes Bauteil.