Auspuff - Dezibel - Messung

Wäre cool, wenn ihr hier kurz berichtet, wie ihr uns gefunden habt. >>>Zum Thema<<<
  • Wenn der Anwalt das einfordern möchte sehe ich wenig Hoffnung dass das irgendwann auf seinem Konto landet

  • christian

    Mein Anwalt hat das angesprochen. Ähnliche Fälle hatte er schon öfter.

    Falsch gemessen/Falsche Einschätzung des Polizisten.


    Die Tage bis mein Auto wieder bei mir ist und es sich herausgestellt hat, durch einen "richtigen" Prüfer und er zustimmt das nichts verändert worden ist, krieg ich einen Schadensersatz

    Dafür gibt es eine Tabelle (diese habe ich noch nicht gesehen) beläuft sich (laut meinem Anwalt) bei einem M4 auf ca. 120 Euro pro Tag.


    Sobald ich mehr weiß, sag ich euch Bescheid.

  • Hatte ich auch, als meiner wegen einem unverschuldeten Unfall bei der Reparatur war.

    Nennt sich Nutzungsausfall und beziffert sich beim F80/82 auf 119€ / Tag.

    Habe das Geld bekommen, obwohl ich einen Zweitwagen habe.


    Und das alles nur, weil ein Polizist keine Ahnung von der Materie hat und dir deine Karre wegnimmt... 🥲

  • Hatte ich auch, als meiner wegen einem unverschuldeten Unfall bei der Reparatur war

    Dem ist so, bei privat gegen privat. Aber vom Staat Nutzugsausfall fordern? Ich bin mal gespannt

  • Natürlich bekommt er das. Der Staat in Form des Polizisten hat zu Unrecht gehandelt.


    Dadurch wurde das Fahrzeug zu Unrecht beschlagnahmt.


    Die entstandenen Kosten werden dann auch der Staatskasse zulasten gelegt.


    Eigentlich sollte man allerdings die Polizisten dann auch mal zur Kasse bitten, damit sie eventuell, etwas überlegter und sorgfältig kontrollierter handeln!

  • Genauso ist es.. dem Polizist das anteilig vom Lohn abziehen, dann würde diese Welle von Willkürlichen Stilllegungen oder Sicherstellungen auch mal Ihr Ende finden.. Verstehe das eh nicht, eigentlich ist sowas ja eine Verfehlung im Dienst, weil er schlichtweg falsch gehandelt hat oder eben voreilig, da müsste es auch mal Rüffel geben vom Dienstherren..


    Weil so bezahlen wir Steuerzahler den Polizist, damit er uns Steuerzahler Stilllegt und wir dann vom Staat unser Steuergeld als Entschädigung erhalten..

  • Ich hab mal ein bisschen recherchiert, weil ich mir eigentlich auch eine Klappen-AGA für meinen e92 M3 zulegen möchte.

    Ab 2016 gilt folgendes für neue Fahrzeugtypen und Zubehör AGA‘s:

    Das bedeutet seither, dass immer ein Steuergerät verbaut ist, welches das Fahrgeräusch und das Standgeräusch, das im Fahrzeugschein steht, einhält, egal in welchem Fahrmodus und in welchem Abgasklappenmodus man sich gerade bewegt.

    Also bei meiner AGA von Aulitzky öffnet die Klappe im Stand eh nicht, egal ob im Standard, MDM oder M-Modus bin. Vermute mal, dass es bei den anderen Klappen AGA's für den E9X M3 genauso ist.

  • Sobald ich mehr weiß, sag ich euch Bescheid.

    3 Wochen sind bereits vergangen, wenn ich in dem Speed arbeiten würde hätte ich schon längest einen Rüffel bekommen

  • 3 Wochen sind bereits vergangen, wenn ich in dem Speed arbeiten würde hätte ich schon längest einen Rüffel bekommen

    Ich hatte mein Auto nach zwei Wochen wieder.

    Das Gutachten vom TÜV habe ich 10 WOCHEN!! Später bekommen :D

    Da war die Saison dann rum... (Ein Schelm der böses denkt).. xD

  • Das Gutachten vom TÜV habe ich 10 WOCHEN!! Später bekommen

    Das bedeutet, du darfst erst nach dem Gutachten erst wieder auf die Piste? D.h. Der Nutzungsausfall würde sich dann auf 12 Wochen belaufen. Respekt

  • Das bedeutet, du darfst erst nach dem Gutachten erst wieder auf die Piste? D.h. Der Nutzungsausfall würde sich dann auf 12 Wochen belaufen. Respekt

    Naja je nach dem


    Du weißt ja erst was tatsächlich mit dem Fahrzeug ist, sobald das Gutachten da ist.
    Bis dahin heißt es einfach warten.
    Sobal das da ist und Mängel drauf sind kann man diese beheben und das Fahrzeug wiederzulassen.
    Sollte nichts dabei raus kommen, dann joa wirds interessant.
    Bekommt man eigentlich nicht nur Maximal 14 Tage Nutzungsausfall? Oder ist das nur wenn das FZ in einem Unfall verwickelt ist?

  • Die F-Baureihe ist somit nicht betroffen, selbst wenn z.B. dein M2C EZ 2020 wäre.

    also bei den Fahrzeugen gab es noch keine Elektronik, die den Wechsel in andere Modi verhindert, und der Fahrer ist selbst verantwortlich dafür, dass er nicht im "falschen" Modus fährt! Also Bestandschutz. Habe ich das richtig verstanden?

  • also bei den Fahrzeugen gab es noch keine Elektronik, die den Wechsel in andere Modi verhindert, und der Fahrer ist selbst verantwortlich dafür, dass er nicht im "falschen" Modus fährt! Also Bestandschutz. Habe ich das richtig verstanden?

    Nicht ganz, es ist schlichtweg so, dass die Messverfahren oder Emissionsgrenzen bei den Fahrzeugen nach Homologations-Datum XY verschärft worden sind. So muss ein M2C F87 zum Beispiel nicht in Sport oder Sport + das Standgeräusch aus dem Schein einhalten, sondern nur im Startmodus des Fahrzeuges (Comfort in dem Fall). Bei einem G87 zum Beispiel muss das Standgeräusch in allen Modi eingehalten werden.

    Fahren kannst du mit allen Modi legal im Straßenverkehr, solltest halt nur nicht permanent in Sport + den Bürgern auf den Sack gehen, das kann dir die Polizei mit 10€ Strafe negativ auslegen :)

  • 10€ ist gut, das war mal.

    Ich hab 80€ + ca. 30€ Verwaltungsgebühren bezahlt:S

  • Hast du das nicht direkt vor Ort bezahlt ? weil dann entfällt eigentlich die Gebühr, ist gerade bei so Kleinkrams immer empfehlenswert, eigentlich hat auch jede Streife so ein Kartenterminmal mit dabei :thumbup: