Peem Klappensteuerung

Wäre cool, wenn ihr hier kurz berichtet, wie ihr uns gefunden habt. >>>Zum Thema<<<
  • Hallo Leute,


    ich hab mal eine „juristische“ Frage zur PEEM Klappensteuerung (Annahme: Modul per OBD Schnittstelle angeschlossen).


    Die Funktionsweise einer solchen manuellen Klappensteuerung ist sicherlich bekannt, es gibt zumindest für die F8x Reihe 3 Modi.

    1) immer offen

    2) immer geschlossen

    3) OEM Steuerungslogik.


    1) und 2) sind selbsterklärend. Bei 3) ist das Modul in einem Zustand, wo es quasi nicht existiert und der BMW ganz herkömmlich die Klappen öffnet und schließt je nach Fahrmodi und Gaspedalstellung usw. Da das Modul ja aber immernoch dranhängt und mit gewissem Tastendruck wieder auf daueroffen oder dauergeschlossen schalten kann, illegal.


    Da die Kontrollen ja immer strenger werden, wäre die Frage was juristisch Phase ist, wenn man so eine Klappensteuerung zwar im Auto verbaut hat, aber eben nicht am OBD Stecker angeschlossen. Besser gesagt man würde die Steuerung vor einem Treffen o.Ä. einfach vom OBD Stecker trennen und dieser Stecker hängt dann nur noch im Fußraum rum. Das Modul selber ist in der Verkleidung verbaut, aber ohne mit dem OBD verbundenen Stecker halt absolut nutzlos. Dieser dann sichtbar rumbaumelnde OBD Stecker könnte ja theoretisch für alles Mögliche sein.


    Die Frage wäre daher, da ja nicht fest verbaut wie z.B. AK Motion und Co. wie hier die Rechtslage bei einer Kontrolle aussehen würde.


    Danke Euch :)

  • Ich bin kein Anwalt und habe auch keine Klappensteuerung, aber ich sehe es so:


    Ich als ahnungsloser Beamter sehe irgendwas ist komisch/anders/verdächtig/nicht schlüssig. Somit habe ich einen Verdacht, dass du irgendwas illegales verbaut hast und lasse mir von dir Papiere zeigen und höre mir deine Aussage an. Da du keine Papiere vorlegen kannst, vetraue ich auch deiner Aussage nicht, da du als Bürger immer hochgradig kriminell bist und ich hole mir Hilfe von einer mit dieser Thematik vertrauten Person (Gutachter) und lasse mich aufklären.


    Thema schnell erledigt. Alle Kosten trägst du, Strafe, Knast, Live Übertragung im TV und ein dicker Artikel in allen Medien über deine Person.

  • Ich denke mal, da es mit einem Handgriff anschlussbereit ist, gibt es trotzdem Ärger .

  • Man müsste da echt mal einen Anwalt fragen. Sowas kann ja, ähnlich wie Unterbodenbeleuchtung, nur für Event/Showzwecke verbaut sein.


    nehme ansonsten aber weiterhin Abstand von dem Thema 👍🏼 danke Euch